Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Neustadt an der Aisch- |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Die KFZ-Zulassungsstelle in Ulm nimmt eine zentrale Rolle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Region ein. Sie ist verantwortlich für eine Vielzahl an Dienstleistungen, die von der An- und Abmeldung von Fahrzeugen über die Ausstellung von Kennzeichen bis hin zur Bearbeitung von Fahrzeugpapieren reichen.
Für das Anmelden und Zulassen eines Autos ist der Besuch beim Straßenverkehrsamt mit allen erforderlichen Dokumenten notwendig. Die Zulassungsbehörde in Ulm bietet ein breites Spektrum an Leistungen an. Diese umfassen unter anderem:
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht die Anmeldung von Neu- und Gebrauchtwagen, Importwagen, EU-Gebrauchtwagen sowie Oldtimern. Für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ist es erforderlich, dass der Halter seinen Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Ulm hat.
Für die reibungslose Anmeldung eines Fahrzeugs sind folgende Dokumente vorzulegen:
Bei einem Importfahrzeug sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Bescheinigung notwendig. Vertretungen durch Dritte erfordern eine Vollmacht, juristische Personen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Die Gründe für eine Ummeldung können vielfältig sein, wie ein Umzug innerhalb oder nach Ulm oder ein Halterwechsel. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz des Halters in Ulm liegt. Für die Ummeldung sind dieselben Dokumente wie bei der Anmeldung erforderlich.
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl ist ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II bei der Zulassungsbehörde möglich. Notwendig sind hierfür ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Diebstahlanzeige.
Für die Stilllegung eines Fahrzeugs werden die gleichen Unterlagen benötigt wie für die Anmeldung. Die Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich, mit der Option, das Kennzeichen für ein Jahr zu reservieren.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühren wird von der Zulassungsstelle in Stadt Ulm festgelegt und kann bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten sind ebenfalls online verfügbar. Die Zulassungsstelle in Ulm steht somit als kompetenter Partner für alle Belange rund um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zur Verfügung.
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