Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Euskirchen |
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Montag | 07.45 - 13.00 Uhr |
Dienstag | 07.45 - 13.00 Uhr |
Mittwoch | 07.45 - 17.00 Uhr |
Donnerstag | 07.45 - 13.00 Uhr |
Freitag | 07.45 - 12.00 Uhr |
Samstag | 08.00 - 11.00 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Stadt Euskirchen stellt für Kraftfahrzeugbesitzer ein breites Spektrum an Serviceleistungen bereit. Dazu gehören die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Ausfertigung diverser Kennzeichen sowie die Eintragung und Aktualisierung von Fahrzeugdokumenten.
Für eine Vielzahl von Dienstleistungen bietet das Straßenverkehrsamt die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Dies erleichtert die Planung und minimiert Wartezeiten.
Im Einzelnen umfassen die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle folgende Angebote:
Das Straßenverkehrsamt ist die zentrale Anlaufstelle für die Zulassung von neuen, importierten oder gebrauchten Fahrzeugen sowie für Oldtimer. Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass der Hauptwohnsitz oder der Firmensitz in Stadt Euskirchen liegt.
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und COC erforderlich. Bei stellvertretender Anmeldung ist eine Vollmacht nötig. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszüge und Gewerbeanmeldungen vorweisen.
Für eine Ummeldung des Fahrzeugs gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Anmeldung. Der Hauptwohnsitz muss in Stadt Euskirchen liegen, und die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Anmeldung.
Im Falle des Verlusts oder Diebstahls der Zulassungsbescheinigung ist diese in dem Straßenverkehrsamt neu zu beantragen. Neben einem Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung kann eine eidesstattliche Versicherung erforderlich sein.
Zur temporären Stilllegung eines Fahrzeugs müssen die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung vorgelegt werden, ergänzt durch die Nummernschilder des Fahrzeugs.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde können bar oder per Girokarte beglichen werden.
Die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle sind für die Fahrzeugbesitzer entscheidend, um ihre Anliegen zu den passenden Zeiten zu erledigen.
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